Aktuelle Regelungen zum Thema Corona:
10.08.2022
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Antigenselbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können (z.B. bei Erkältungssymptomen oder als enge Kontaktperson).
In der Regel erhalten die Kinder fünf Tests pro Monat. Die Selbsttestung zuhause erfolgt freiwillig.
Ein Kind kann in der Schule getestet werden, wenn es während des Unterrichts oder während der Ganztagesbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweist.
Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft.
Sollte Ihr Kind positiv getestet werden oder als enge Kontaktperson gelten, nehmen Sie bitte Kontakt zur zuständigen Klassenlehrerin bzw. zum zuständigen Klassenlehrer auf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums NRW: